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"Gemeinsam zum Erfolg"


Mit unserem Handeln und Verhalten tragen wir Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung und den Erfolg unseres Ingenieurbüros. Grundlage hierfür ist unser Werteverständnis und nachfolgende Verhaltensgrundsätze die uns in unserem täglichen Handeln leiten und damit Vertrauen intern wie gesellschaftlich sicherstellen.


1. Allgemeine Verhaltensgrundsätze 

Wir leben eine Gesprächskultur geprägt von Toleranz, Fairness, und Vertrauen. Die Würde und Persönlichkeit jedes Einzelnen stehen dabei im Vordergrund. 

 

Die Einhaltung der Gesetze der Länder in denen das ibmw tätig ist oder wird, ist Grundlage für unsere Arbeit. Jeder Mitarbeiter ist angehalten, sich über die für seine Tätigkeit relevanten Gesetze zu informieren und diese stets zu beachten. Zur Information über die geltenden Regelungen wird auf die aktuellen Arbeits- und Verfahrensanweisungen sowie auf unsere Vistra-Datenbank verwiesen. 

 

Vorgesetzte übernehmen Verantwortung. Sie sind Vorbild und unterstützen bei der Umsetzung dieser Grundsätze. Sie treffen Maßnahmen zur Vermeidung, bei Konflikten und/oder nicht akzeptablen Verhalten. 

 

Die international anerkannten Menschenrechte respektieren und achten wir. Wie lehnen jede Form von Zwangsarbeit oder Kinderarbeit ab. 

 

Jegliche Form von Diskriminierung ist inakzeptabel. Eine Benachteiligung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität, der Staatsangehörigkeit oder anderer gesetzlich geschützter Merkmale ist untersagt.



2. Geschäftliches Verhalten

Das ibmw bekennt sich zu einem fairen Umgang mit Geschäftspartnern und achtet die geltenden Kartell-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelsgesetze. Wenn sich Zweifel hinsichtlich der Anwendbarkeit von Normen und/oder Regelungen für das eigene Tätigkeitsfeld ergeben ist der Inhaber zu informieren. Bei internationalen Geschäften werden die geltenden Zoll-, Import-, und Exportkontrollgesetze beachtet. 

Aufträge werden nicht durch unlautere Praktiken gewonnen. Ein Austausch, eine Abstimmung oder Absprache mit Wettbewerbern über Preise, Nachlässe, Preisänderungen, Verkaufs-bedingungen, Konditionen und Margen ist verboten. Bereits der Versuch, Konkurrenten im Wettbewerb unbillig zu benachteiligen oder gesetzwidrig an deren vertrauliche Informationen zu gelangen, ist untersagt. 

Zuwendungen, Geschenke oder andere persönliche Vorteile dürfen nur dann gewährt oder angenommen werden, wenn sie üblichen Geschäftspraktiken entsprechen. Unzulässig sind Zuwendungen, Geschenke und andere persönliche Vorteile, welche die Entscheidungsfindung beeinflussen können. Die Annahme finanzieller Leistungen oder anderer geldwerter Vorteile zum persönlichen Vorteil ist untersagt. Eine Teilnahme an Geschäftsessen oder Veranstaltungen ist im Rahmen der gewöhnlichen Zusammenarbeit und bei Freiwilligkeit zulässig. Beziehungen von Beschäftigen zu Geschäftspartnern des ibmw, die die Entscheidungsfindung und die Tätigkeit der Beschäftigten beeinflussen könnten, sind untersagt. 



3. Korruption 

Die Beeinflussung oder Verfälschung des Wettbewerbs durch Bestechung oder kriminelles Verhalten ist untersagt. Die Nutzung von Geschäftsverbindungen zum Nachteil des ibmw ist Mitarbeitern nicht gestattet. 

Zuwendungen aller Art an Beschäftigte von Geschäftspartnern mit dem Ziel, Aufträge oder unzulässige Vorteile für das ibmw oder Dritte zu erlangen, sind nicht gestattet. Untersagt sind insbesondere das direkte Anbieten, Gewähren, Fordern oder Annehmen von Schmiergeld-zahlungen, illegalen Zahlungen und/oder Provisionszahlungen sowie die indirekte Gewährung von Zuwendungen (z. B. Spenden, Sponsoring). 



4. Arbeitsschutz 

Das ibmw legt besonderen Wert auf die Sicherheit und die Gesundheit seiner Mitarbeiter. Durch fortlaufende Bewertung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Prävention fördert das ibmw die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter.


Gesetzliche Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz finden vollumfänglich Anwendung. 


5. Umweltschutz 

Wir übernehmen Verantwortung für Umwelt und Natur und fördern das Bewusstsein unserer Beschäftigten und Partner in den Bereichen Management natürlicher Ressourcen, Abfallvermeidung, Emissionen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien.


Klimaneutralität bis Ende 2021 ist maßgebliches Ziel unserer Managementbemühungen.


6. Unternehmenseigentum 

Wir schützen unsere Büro- und Geschäftsgeheimnisse unserer interessierten Parteien. Die Erhebung von personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage der Datenschutzgrund-verordnung. Vertrauliche Daten und/oder Informationen werden ausschließlich zur Erfüllung der uns übertragenen Aufgaben genutzt. Jeder Mitarbeiter verpflichtet sich zur Geheimhaltung und zum Schutz der Daten nach den bürointernen Vorgaben. 

 

Unternehmenseigentum wird pfleglich behandelt und vor Verlust oder Beschädigung geschützt. Der Schutz von geistigem Eigentum des ibmw hat nach bestem Wissen und Gewissen zu erfolgen.



7. Zuständigkeiten 

Der Inhaber ist für die Aktualisierung und Überwachung der Verhaltensregeln verantwortlich und für sämtliche Fragen sowie bei Verstößen oder Unklarheiten ansprechbar. 

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